Denkmalschutz
Wer macht was?
Die historische Altstadt von Friedrichstadt ist unser aller Stolz, den alle Eigentümerinnen und Eigentümer hegen und pflegen wie einen Schatz. Die Altstadt ist mit ihrer wunderschönen Architektur, den vielen Grün- und Erholungsflächen und Bäumen sowie nicht zuletzt den gemächlich dahinfließenden Grachten einzigartig in Schleswig-Holstein.
Bei dieser Pflege sind einige Besonderheiten zu beachten.
Im Detail heißt das:
Bei der Auswahl der Fassadenfarbe, der Art und Größe der Fenster, der Türen und nicht zuletzt der Außenbestuhlung und Werbung ist immer darauf zu achten, dass die Ausgestaltung denkmalschutzkonform erfolgt.
Bei der Unterhaltung der Gebäude und Anlagen müssen – das gilt für gewerbliche und private Eigentümerinnen und Eigentümer, wie für die Stadt Friedrichstadt gleichermaßen – die Vorgaben des Denkmalschutzes eingehalten werden.
Dies ist auf das Denkmalschutzgesetz sowie die Landesverordnung über den Denkmalbereich „Historischer Stadtkern Friedrichstadt“ vom 22.12.2017 zurückzuführen, die vorrangig vor allen anderen Rechtsgrundlagen und Gestaltungsvorgaben (z.B. der städtischen Ortsgestaltungssatzung) zu beachten sind.
Siehe auch:
Landesverordnung über den Denkmalbereich „Historischer Stadtkern Friedrichstadt“
Denkmalschutzgesetz
Welche Vorgaben sind einzuhalten?
Die Stadt Friedrichstadt rät allen Eigentümerinnen und Eigentümern von in der historischen Altstadt befindlichen Gebäuden dazu, sich bei Renovierungs- und / oder Gestaltungsvorhaben an die Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Nordfriesland zu wenden.
Kontakt
Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Nordfriesland
Frau Birgit Knortz
Marktstraße 6
25813 Husum
04841 67-783
Mit diesem Link gelangen Sie direkt zur Terminvergabe der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Nordfriesland.
Die Untere Denkmalschutzbehörde stimmt sich dann bei Vorlage eines Sachverhaltes (z.B. Fassadensanierung) mit der zuständigen übergeordneten Denkmalschutzbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege in Kiel, ab.
Die Stadt Friedrichstadt selbst kann Ihnen zu Ihren Anfragen bezüglich der Sanierung Ihres Gebäudes (z.B. bei Gestaltungsfragen, u.a.) leider keine Auskunft erteilen.
Bitte beachten Sie, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung gegebenenfalls nicht ausreichend ist. Sie ersetzt keine baurechtliche Genehmigung. Der Denkmalschutz prüft dies nicht bzw. leitet dies nicht an die zuständige Bauaufsicht des Kreises Nordfriesland weiter. Dies obliegt Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes.
Eine Baugenehmigung bzw. die Prüfung, ob eine Maßnahme baugenehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist, können Sie ebenfalls beim Kreis Nordfriesland beantragen.
Sie haben die Möglichkeit, einen telefonischen Gesprächstermin mit der Bauaufsicht des Kreises online zu vereinbaren. Ein persönlicher Vor-Ort-Termin ist im Regelfall nicht vorgesehen und kann gegebenfalls im Anschluss an ein Telefongespräch vereinbart werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Kreis Nordfriesland – Fachdienst Bauen
Abschließend verweisen wir noch auf das aktuelle Städtebauförderungsprogramm und die damit verbundenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten hin. Detaillierte Informationen finden Sie hier Städtebauförderung Friedrichstadt
Bitte beachten Sie: Die Abschreibungsmöglichkeiten müssen vor dem Beginn einer Maßnahme vereinbart werden.


