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Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) hat ein umfassendes Konzept für die Neuordnung und Regulierung der Steganlagen in den Friedrichstädter Grachten erarbeitet.

Die Grachten Friedrichstadts sind ein besonderes Stadtbild- und Naturmerkmal. Um die Wasserqualität, die Sicherheit und das Erscheinungsbild der historischen Wasserstraßen dauerhaft zu erhalten, hat der LKN.SH als Eigentümer der wasserbaulichen Anlagen einheitliche Regelungen für alle Steganlagen, Liegeplätze und Wasserfahrzeuge erarbeitet.

Diese Seite informiert alle Bürgerinnen und Bürger über die wesentlichen Inhalte des Konzepts.


Es wird klar geregelt, wer einen Liegeplatz in den Grachten nutzen darf – abhängig vom Wohnort und der Art der Nutzung.


Stege, Poller und Wasserfahrzeuge müssen bestimmten Bau- und Kennzeichnungsstandards entsprechen.


Alle Anlagen erhalten eine durchgehende Nummerierung – vom Mittelburggraben bis zum Halbmond.


Mit allen Stegeigentümern werden individuelle Nutzungsverträge abgeschlossen.

In den nächsten Wochen vereinbart das LKN.SH individuelle Termine mit allen Stegeigentümern vor Ort.

Berechtigte Nutzer schließen formelle Nutzungsverträge mit dem LKN.SH ab.

Alle Anlagen werden durchgehend neu nummeriert.

Eigentümer ohne Berechtigung erhalten eine schriftliche Mitteilung. Bei nicht klärbarer Eigentümerschaft erfolgt zunächst eine örtliche Bekanntmachung am Steg – danach gegebenenfalls Abbruch durch den LKN.SH.

Für Anfragen zur Nutzung, zu bestehenden Genehmigungen oder zum Abschluss eines Nutzungsvertrags wenden Sie sich direkt an das LKN.SH.


Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz

Herzog-Adolf-Straße 1

25813 Husum

04841 667-0

Die vollständigen Dokumente stehen Ihnen hier als PDF-Dateien zur Verfügung.

Präsentation Konzept
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Technische Aufforderungen
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Kreisverordnung
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