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Information zur Lagerung von Booten an den Grachten

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Friedrichstadt,

die Lagerung von Booten an den Grachten wird seit vielen Jahren geduldet. Im Zuge der geplanten Reform des LKN beabsichtigt die Stadt, im Laufe des Jahres 2027 eine entsprechende Grünflächensatzung zu erlassen. Damit sollen künftig klare und einheitliche Regelungen für die Nutzung und die Lagerung von Booten geschaffen werden.

Für die diesjährige Lagerung bittet die Verwaltung alle Bootseigentümerinnen und Bootseigentümer, Folgendes zu beachten:

  • Boote auf den Grünflächen müssen standsicher und so aufgebockt werden, dass weder Personen gefährdet noch die Vegetation oder der Untergrund beschädigt werden.
  • Die Boote und ihre Aufbauten sind ausreichend gegen Umkippen, Verrutschen und Witterungseinflüsse zu sichern.
  • Wege, Zufahrten sowie Rettungs- und Einsatzflächen müssen jederzeit freigehalten werden.
  • Kraftstoffe, Öle und andere umweltgefährdende Stoffe dürfen nicht austreten. Abfälle und nicht mehr benötigtes Material sind vollständig zu entfernen.
  • Die Eigentümerinnen und Eigentümer bleiben für ihre Boote sowie für die Verkehrssicherheit und ordnungsgemäße Lagerung verantwortlich.

Da es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Einsätzen der Feuerwehr gekommen ist, weisen wir besonders darauf hin, dass Boote während des Winterhalbjahres aus dem Gewässer zu entfernen sind. Mindestens sind die Außenborder und Betriebsmittel zu entfernen oder so zu sichern, dass eine Gefährdung des Gewässers ausgeschlossen ist.

Die Duldung der bisherigen Lagerung begründet keinen Anspruch auf eine dauerhafte oder künftige Nutzung der Flächen. Notwendige Anordnungen im Einzelfall, insbesondere zur Abwehr konkreter Gefahren, bleiben vorbehalten.

Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis, Rücksichtnahme und Unterstützung.

Amt Nordsee-Treene
Bürgerdienste und Ordnung
Frau Manuela Reuß
Schulweg 19
25866 Mildstedt

Telefon: 04841 992-710
Fax: 04841 992-255
E-Mail: